Teilfortschreibung "Solarenergie" - förmliches Verfahren

Mit der Teilfortschreibung "Solarenergie" des Regionalplans Südlicher Oberrhein ist beabsichtigt,

  • erstmals Gebiete für Solaranlagen im Regionalplan festzulegen,
  • die energiebezogenen „Allgemeinen Grundsätze“ zu erneuern,
  • die freiraumschützenden Festlegungen weiterzuentwickeln sowie
  • weitere textliche Festlegungen zugunsten des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu ändern.

11/2022 - Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 17/22).

01/2023 - Unterrichtung

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 per E-Mail an slrrvsd abgegeben werden.