Politiker beschließen über zukünftige Rohstoffversorgung der Region

21.12.2015

Entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt

Noch vor dem Jahreswechsel, am 26.11.2015, haben die Regionalräte der Region Südlicher Oberrhein entscheidende Weichen für die zukünftige Entwicklung der Region gestellt. Die Mitglieder des Planungsausschuss des Regionalverbands haben die vorliegenden Planungen zum Kapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ beschlossen. „Mit diesen Planungen erfüllt der Regionalverband eine besondere Aufgabe“, betont Verbandsdirektor Dieter Karlin, denn „Anders als beispielsweise bei der Planung von Verkehrswegen oder Siedlungen gibt es in Deutschland keine eigene Rohstoff-Fachplanung.“ Die nun beschlossenen Planungen des Regionalverbands haben daher eine besondere Bedeutung: Mit diesen Planungen des Regionalverbands wird für einen Zeitraum von insgesamt 40 Jahren die Rohstoffversorgung in der Region vorrausschauend räumlich gesichert.

Diese Sicherung findet statt, indem in der Raumnutzungskarte des Regionalplans an 58 Standorten sogenannte ‚Vorranggebiete für Rohstoffvorkommen‘ mit einem Gesamtumfang von 945 ha festgelegt werden. Mit diesen Gebieten kann der für einen Zeitraum von 40 Jahren geschätzte Gesamtbedarf von 276 Mio m3 für die Rohstoffgruppe Kiese und Sande, 31 Mio m3 für die Rohstoffgruppe Natursteinvorkommen (für den Verkehrswegebau, für Baustoffe und als Betonzuschlag) sowie knapp 9 Mio m3 für die Rohstoffgruppe Hochreine Kalksteine räumlich gesichert werden.

Mit dem Regionalplan werden die räumlichen Festlegungen rechtlich verbindlich und geben allen Beteiligten in dreierlei Hinsicht Planungssicherheit: Erstens sind Vorhaben, die mit einem Rohstoffabbau nicht vereinbar sind, in den Gebieten ausgeschlossen – neue Siedlungsentwicklungen sind beispielsweise dort ebenso unzulässig wie neue landwirtschaftliche Maschinenhallen. Zweitens soll der zukünftige Abbau von oberflächennahen Rohstoffen nur innerhalb dieser Gebiete stattfinden – diese Art der Raumnutzung soll also in die Gebiete gelenkt werden und die Realisierung des Rohstoffabbaus in raumverträglicher Weise sichergestellt werden. Und drittens wird mit der Festlegung eines solchen Gebiets die sogenannte ‚Raumverträglichkeit‘ eines Abbauvorhabens festgestellt: mit einer Festlegung ist damit eine bedeutende erste Hürde für einen konkreten Abbauantrag der Rohstoff-Firmen genommen.

Da in diesem Sinne mit dem Regionalplan die ‚Claims‘ für die Rohstoff-Firmen in der Region abgesteckt werden, haben die „Vorranggebiete für Rohstoffvorkommen“ eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Region. An der Festlegung von Gebieten hängt oft der Erhalt bestehender Abbaubetriebe mit ihren Arbeitsplätzen, ebenso geht es um eine erhebliche Wertschöpfung, von der betroffene Kommunen oft anteilig über eine sogenannte „Kiespacht“ finanziell profitieren.

Die Region Südlicher Oberrhein ist die „steinreichste“ Region von Baden-Württemberg. In den zahlreichen Steinbrüchen im Schwarzwald werden Festgesteine wie zum Beispiel Granit abgebaut. In den Baggerseen im Oberrheingraben wird Kies und Sand gewonnen. Das dortige Vorkommen von Kies und Sand stellt dabei rohstoffgeologisch eine überregionale Besonderheit dar: Im Laufe der Erdgeschichte hat sich der Oberrheingraben flächig und stellenweise über 130 m tief mit Kies und Sand aufgefüllt. Das dadurch entstandene, gigantische Rohstoffvorkommen ist der Grund, weshalb die Region Südlicher Oberrhein mit ca. 13 Millionen Tonnen jährlicher Rohstoffförderung die Liste der Regionen in Baden-Württemberg deutlich anführt. Per Schifftransport über den Rhein werden dabei auch andere deutsche oder europäische Regionen versorgt, in denen Kies und Sand knapper sind.

Dass die Festlegung der ‚Vorranggebiete für Rohstoffvorkommen‘ nicht konfliktfrei gelingt, überrascht nicht. Auch die hohe Anzahl von etwa 1000 Anregungen, die Bürger, Behörden und Verbände im Rahmen der ersten Offenlage zu diesem Thema formuliert haben, zeugt davon. Die Gewinnung von Rohstoffen geht in der Regel mit Eingriffen in den Naturhaushalt einher, und nimmt – zumindest im Falle der Kiesseen - Fläche in Anspruch, die für andere Nutzungen wie zum Beispiel die Landwirtschaft unwiderruflich verloren geht. Andererseits benötigt statistisch gesehen jeder Einwohner Baden-Württembergs durchschnittlich im Jahr etwa 7 Tonnen mineralischer Rohstoffe – für den Bau von Straßen, Gebäuden und vielem anderem. Eine mittel- bis langfristige verbrauchernahe Versorgung mit diesen Rohstoffen sicherzustellen ist also unabdingbar.

Bei der Festlegung der ‚Vorranggebiete für Rohstoffvorkommen‘ muss über eine Vielzahl von Belangen und rechtlichen Vorgaben rechtssicher entschieden werden. Dies macht die Abwägungsentscheidungen zu diesem Kapitel des Regionalplans zu einer sehr anspruchsvollen und verantwortungsvollen Aufgabe für die Politiker des Regionalverbands und ihre Verwaltung. Dass diese Entscheidungen mit dem Beschluss am 26.11.2015 nun gefallen sind, bringt den Regionalverband ein gutes Stück seinem Ziel näher, den neuen Regionalplan als das Kursbuch der Region bald fertig zu stellen.