Macht Schienenlärm krank?

30.04.2010

Neue Studie über die gesundheitlichen Folgen von Schienenlärm

Unter dem Titel "Macht Schienenlärm krank?" hat das Universitätsklinikum Freiburg im Auftrag des Regionalverbands Südlicher Oberrhein (RVSO) eine Studie über die gesundheitlichen Folgen von Schienenlärm verfasst, die heute der Öffentlichkeit vorgestellt wurden.
In der Studie wurden in einer Übersicht 119 empirische Forschungsarbeiten zu dieser Fragestellung zusammengetragen und hinsichtlich sieben verschiedener Auswirkungen auf die Gesundheit ausgewertet: Belästigung, Störung von Aktivitäten, Schlaf, Leistung, physiologische Reaktionen, Auswirkungen auf Herz-Kreislauferkrankungen und Kinder. Zu den eher subjektiven, Variablen Belästigung und Störung liegen die meisten Studien vor, zu manifesten Erkrankungen in Folge von langfristiger Exposition gegenüber Schienenlärm gibt es bisher keine Studien.
Hinsichtlich der wahrgenommenen Belästigung von Schienenanwohnern zeigt sich ein deutlicher Dosis-Wirkungszusammenhang. Im Vergleich zum Straßenverkehr erweist sich Schienenlärm als störender für bestimmte Aktivitäten, insbesondere bei der Kommunikation, jedoch als weniger störend hinsichtlich der allgemeinen Ruhe und Erholung. Feldstudien ergaben jedoch, dass der Schienenlärm sich weit weniger störend auf das Schlafverhalten auswirkt, als anderen Verkehrsarten. In Laborstudien allerdings zeigte sich bei verschiedenen Schlafparametern eine größere Beeinträchtigung des Schlafes durch Schienenlärm als durch Straßen- und Flugverkehrslärm. Zusammenfassend wird vor allem bemängelt, dass der Zusammenhang zwischen Lärmexposition und Herzkreislauf-Erkrankungen, wie er für den Straßen- und Flugverkehr nachgewiesen wurde, bisher für Schienenlärm nicht untersucht wurde.
Insbesondere die Schlafstudien zeigen einen starken Einfluss von Schienenlärm auf das Schlafverhalten, bedingt durch die im Vergleich zum Straßenverkehr relativ hohen Spitzenpegel der vorbeifahrenden Züge. Die dabei verursachte Erregung des autonomen Nervensystems ist selbst dann nachzuweisen, wenn kein Aufwachen stattfindet. Die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz berücksichtigen allerdings beim Schienenlärm keine Spitzenpegel und ermöglichen so auch nachts hohe Lärmspitzen.


Zudem erlaubt der so genannte "Schienenbonus" dem Schienenverkehr im Vergleich zum Straßenverkehr einen um 5 dB(A) höheren äquivalenten Dauerschallpegel. Die Rechtfertigung für diesen Bonus beruht auf alten Daten und berücksichtigte nur subjektive Störungen. Neue Untersuchungen bestätigen diesen Bonus nicht. Sie zeigen stattdessen, dass beim Schienenlärm ein gesundheitliches Risiko vor allem durch eine regelmäßige Störung des Schlafes entsteht. Dieses Risiko wird durch den Schienenbonus, sowie dem Fehlen eines Grenzwertes für Spitzenpegel erhöht. Daher ist der Schienenlärmbonus aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr haltbar.
Die Studie ist beim Regionalverband Südlicher Oberrhein, www.region-suedlicher-oberrhein.de erhältlich.


Kontakt:
Prof. Dr. Volker Mersch-Sundermann
Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene
Tel.: 0761/270-8205
E-Mail: volker.mersch-sundermann@uniklinik-freiburg.de