09/2017 Gesamtfortschreibung des Regionalplans (abgeschlossen)

Der gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2.1 Windenergie) ist am 08.12.2016 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen und am 26.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Die Gesamtfortschreibung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22.09.2017 rechtskräftig geworden.

Ergänzende Dokumente:

Eine Übersicht über das förmliche Verfahren, Gremienbeschlussvorlagen und Planungsgrundlagen finden sie hier.